Führerschein Klasse A-A2/ A80

 

Klasse A

Krafträder - Zweiräder - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

 

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder 

Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

 

Klasse A Schlüsselzahl 80

Fahrerlaubnisklasse A mit der Eintragung der Schlüsselzahl 80
Dies ist eine Möglichkeit die Klasse A schon mit 21 Jahren, statt wie eigentlich vorgegeben mit 24 Jahren, zu absolvieren. 

Ausbildung auf offener Maschine.
Danach Fahren mit 48 PS gedrosselter Maschine (A2).
Mit 24 Jahren öffnet sich A2 automatisch auf A ohne weitere Prüfung. 

Gesetzlicher Mindestumfang der Ausbildung wie bei Klasse A 
 

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