Führerschein Klasse B 

Der Führerschein der Klasse B gehört für die meisten jungen Menschen zu den wichtigsten Dokumenten im Leben. Der eigene Führerschein symbolisiert die individuelle Freiheit, die Überwindung von großen Entfernungen, kurz, der Autoführerschein gehört zum Erwachsen werden genauso dazu wie der erste Kuss.

Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren dieser Fahrzeuge:

  • Gilt für alle Kfz bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht mit max. 9 Sitzplätzen, außer Krafträder
  • erlaubt es auch mit Anhänger zu fahren, aber folgendes ist unbedingt zu beachten:
  • das Zugfahrzeug muss natürlich der Klasse B entsprechen (siehe oben)
  • der Anhänger darf entweder max. 750 kg zul. Gesamtgewicht haben oder die zwei folgenden Dinge müssen beide gegeben sein:
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Der neue B197-Führerschein: Das ist die Automatikregelung ab April 2021 

Bei dem Pkw-Führerschein der Klasse B  achten wir als Fahrschule bei der Prüfung darauf, mit welchem Fahrzeug diese absolviert wird. Denn, wer die Fahrprüfung in einem Wagen mit Automatik abschließt, erwirbt damit im Normalfall einen Führerschein, in den die Schlüsselzahl 78 eingetragen wird. Diese legt fest, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrerlaubnis ausschließlich Pkws mit Automatikgetriebe fahren darf. Ärgerlich, denn natürlich ist es attraktiv, während der Führerscheinprüfung ein Fahrzeug mit Automatikschaltung zu nutzen. 

Schließlich lässt sich so zumindest das Risiko, den Motor an der ersten Ampel unnötig abzuwürgen, minimieren. Bislang bedeutete dieser Komfort in der Prüfung allerdings eine handfeste Einschränkung für die damit erworbene Fahrerlaubnis. Das ändert sich nun jedoch. 

Ab dem 1. April 2021 ist es möglich, in der Fahrprüfung einen Wagen mit Automatikschaltung zu fahren und trotzdem einen (beinahe) uneingeschränkten Pkw-Führerschein der Klasse B zu erhalten. Auch das Umschreiben eines alten Automatik-Führerscheins wird einfacher. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in § 17a der Fahrerlaubnis-Verordnung festgeschrieben und wurden am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 

 

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